Steuerberatung für Vermieter und Immobilienbesitzer in Leipzig und Zeitz
Die steigenden Immobilienpreise der letzten Jahre erfreuen die Kapitalanleger und sie haben auch ihre Schattenseite. Beim Immobilienkauf kommen erhebliche Nebenkosten hinzu, es seien beispielhaft die Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Makler-Courtage, Gutachterkosten genannt. Diese Nebenkosten summieren sich oft auf 10 bis 15 % des Kaufpreises der Immobilie. Die Preise für Handwerkerleistungen stiegen ebenfalls. Den gestiegenen Mieteinnahmen stehen gestiegene Handwerkskosten gegenüber.
Für selbst genutzte Immobilien gibt es wenig gute Möglichkeiten, die anfallenden Kosten steuerlich geltend zu machen. Wer Immobilien als Kapitalanlage erwirbt, also seine Immobilie vermietet, genießt dagegen viele Vorteile im deutschen Steuerrecht.
Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst nutzt, so kann er im Rahmen der Steuererklärung hauptsächlich Handwerkskosten (20 % oder maximal 1200 € pro Jahr, Stand: 2020) oder haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.
Wirkliche Steuervorteile erreicht man mit vermieteten Immobilien. Dann können Sie unterschiedliche Kosten steuerlich geltend machen:
- laufende Reparatur- und Wartungskosten,
- Zeitungsinserate,
- Fahrtkosten,
- Versicherungen,
- Brandschaden;
- Telefonkosten,
- Abschreibung,
- Schuldzinsen,
- Grunderwerbsteuer,
- Notarkosten,
- Makler-Courtage
Fallstricke rund um die Immobilie
Die immens gestiegenen Immobilienpreise laden ähnlich wie bei der Aktienspekulation zur Gewinnmitnahme ein. Verkaufen Sie die Immobilie nach der Spekulationsfrist von 10 Jahren fällt keine Spekulationssteuer an. Verkaufen Sie früher, kann die Spekulationssteuer den zu erwartenden Gewinn zunichtemachen.
Die Bauabzugsteuer ist zu beachten, wenn Sie mehr als 2 Immobilien bzw. Wohnungen vermieten. Die selbstgenutzte Immobilie kann nach 3 Jahren steuerfrei veräußert werden. Die Steuerberater helfen Ihnen, die Steuerfallen zu umgehen.
Vorsicht bei günstiger Vermietung von Wohnraum oder Gewerbeimmobilien an Verwandte! Die Miete muss mindestens 2/3 der ortsüblichen Miete betragen, um den vollen Werbungskostenabzug zu erhalten!
Nutzen Sie unser umfangreiches Beratungsangebot zum Immobilienkauf, zur Vermietung von Immobilien sowie zur Schenkung oder Vererbung von Immobilienvermögen.
Lassen Sie sich weder von Hochglanzprospekten noch von den Verheißungen des Immobilienverkäufers blenden! Wir helfen Ihnen, dass Ihre Wunschimmobilie kein Albtraum wird! Der Steuerberater zeigt Ihnen die tatsächlich zu erzielenden Steuerspareffekte und macht Sie auf eventuelle Fallstricke in den Finanzierungsangeboten aufmerksam. Nutzen Sie unsere neutrale Expertise zur Beurteilung von Finanzierungsangeboten für Ihre Immobilie und die damit verbundenen Steuereinsparungen. Wir empfehlen, sich selbst ein Bild von der Immobilie vor Ort zu machen und auch den Rat von Baugutachtern einzuholen.