Rechnungswesen und Lohnbuchhaltung in Leipzig und Zeitz

Rechnungswesen und Lohnbuchhaltung in Leipzig und Zeitz

Im Alltag werden die Begriffe Rechnungswesen, Buchhaltung, Finanzbuchhaltung und Buchführung synonym gebraucht. Das Rechnungswesen geht weit über die klassische Buchhaltung hinaus, wie Sie der nachfolgenden Grafik „Die 4 Bereiche des Rechnungswesens“ entnehmen können:

Vier Bereiche des Rechnungswesens

Die zeitnahe und korrekte Buchhaltung unterstützt das Management bei wichtigen Unternehmensentscheidungen:

  • Liquiditätsprobleme erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen
  • Umsatzbringer und Ladenhüter erkennen und Produktportfolio anpassen
  • Kostentreiber identifizieren
  • Preise und Rabatte kalkulieren und festlegen

Der weltweite Trend zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen wird in der Beziehung Mandant – Steuerberater vor allem im Rechnungswesen, insbesondere der Buchhaltung spürbar. Die Finanzverwaltung hat in den letzten Jahren enorm aufgerüstet und verlangt viele Dokumente nur noch in digitaler Form.

Digitale Buchhaltung

Viele Rechnungen werden als E-Rechnung oder als PDF-Datei verschickt. Da liegt es nahe, die digital vorhandenen Daten sofort elektronisch zu verarbeiten. Die DATEV stellt mit „Unternehmen online“ eine zeitgemäße und leistungsstarke Softwarelösung zur Verfügung. Kernstück ist die digitale Buchhaltung mit einem sicheren Datenaustausch zwischen Mandant und Steuerberater. Vorhandene Belege und Rechnungen auf Papier können mit wenig Aufwand eingescannt und dann per Internet an das Steuerbüro weitergeleitet werden. Wenn Sie der Steuerkanzlei den automatischen Abruf der Kontoauszüge gestatten, dann kann die Buchhaltung weitgehend automatisiert werden.

Dank der schnellen und zeitnahen Verbuchung der Belege verfügen Sie immer über aktuelles Datenmaterial zu offenen Rechnungen, zu wichtigen Kennzahlen. Dank aktueller Daten können Sie säumige Kunden schneller ermahnen, die offenen Rechnungen zu begleichen. Auf Wunsch können Zahlungsanweisungen für Lieferantenrechnungen vorbereitet werden.
Die Unternehmen sparen sich viel Zeit und am Ende auch Kosten, weil

  • das aufwendige Vorsortieren der Belege entfällt,
  • kein Pendelordner zur Kanzlei gebracht und abgeholt wird,

Wir kümmern uns um die revisionssichere Archivierung Ihrer Buchhaltungsunterlagen und die dazugehörigen Belege und Rechnungen.

Das Pendant für die bar abgewickelten Geschäftsvorgänge ist das „Kassenbuch online“ der DATEV. Die Kassenbelege werden digital erfasst und im „Kassenbuch online“ hinterlegt. So erfüllen Sie automatisch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bzw. Kassenführung.

E-Rechnung

Wer glaubt, dass die als PDF-Datei verschickte Rechnung die E-Rechnung ist, der irrt. Unternehmen die Geschäftsbeziehungen zu Behörden, öffentlichen und kommunalen Unternehmen unterhalten, müssen seit November 2020 ihre Rechnung als E-Rechnung stellen. Die E-Rechnung enthält strukturierte Daten, die die automatische Datenverarbeitung ermöglichen. Die Vorteile liegen für beide Seiten – Rechnungssteller und Rechnungsempfänger – auf der Hand:

  • Kostenersparnis – Porto, Papier, Kuvert
  • Platzsparende Archivierung – elektronische Speicherung der E-Rechnung sowie schnelles Wiederfinden. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 10 Jahre.
  • Effizienzgewinn – geringere Fehlerquote, Senkung des Aufwands zur Rechnungserstellung und –bearbeitung, automatische Buchung im Rahmen der digitalen Buchhaltung
  • Verbessertes Finanzmanagement – schnellerer Zahlungseingang dank schnellerer Rechnungsbearbeitung verbessert Liquidität des Unternehmens, Skonti werden besser ausgenutzt,
  • Mahngebühren infolge vergessener Rechnungszahlungen werden vermieden

Die E-Rechnung kann auch im B-to-B-Bereich eingesetzt werden, wenn die Voraussetzungen hierzu erfüllt sind. Zum einen muss die Echtheit der Rechnung gewährleistet sein und zum anderen muss die Rechnung mit der vorhandenen Technik gelesen werden können. Der Rechnungsempfänger muss dem Verfahren „E-Rechnung“ zugestimmt haben.

Digitale Buchhaltung

Jahresabschluss und E-Bilanz

Der Jahresabschluss des Unternehmens ist der rechnerische Abschluss des zurückliegenden Wirtschaftsjahres. Der Geschäftsleitung, den Gesellschaftern, Gläubigern, Mitarbeitern und Lieferanten gibt der Jahresabschluss Auskunft zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens.

Während Kleinstunternehmen und Freiberufler den Jahresabschluss mittels der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, müssen Kapitalgesellschaften und die Mehrzahl der kleinen und mittelständischen Unternehmen eine Bilanz vorlegen, der aus dem Jahresabschluss, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und einem Anhang besteht. Bei der Erstellung der Bilanz befindet man sich in einem Zwiespalt: Der Erfolg des Unternehmens soll für die unterschiedlichen Adressaten sichtbar werden und es soll ein niedriger Gewinn ausgewiesen werden, um die Steuerlast zu minimieren. Deshalb reden die Steuerberater zeitig mit Ihnen über Ihre Wünsche, erarbeiten Strategien zur Bilanzoptimierung und zur Ausübung von Wahlrechten.

Bilanzierungspflichtige Unternehmen müssen die Bilanz als E-Bilanz an die Finanzverwaltung übermitteln. Welche Daten mit der E-Bilanz übermittelt werden, wird von der zu verwendenden Taxonomie bestimmt. Unsere Steuerkanzlei übernimmt die Übermittlung der Bilanz an die Finanzverwaltung und die Offenlegung im Bundesanzeiger gemäß dem HGB.

Lohnbuchhaltung

Die gut organisierte Lohnbuchhaltung sorgt für die korrekte monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung. Da der Aufwand beträchtlich ist, lagern die Unternehmen meist die Lohnbuchhaltung in das Steuerbüro aus. Unsere geschulten Lohnexperten achten auf die gesetzlichen Bestimmungen, auf die geltenden Tarifverträge und die Vereinbarungen im Unternehmen. Überstunden und Zuschläge an Sonntagen und Feiertagen werden entsprechend der Regelungen im Unternehmen und der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und ausgezahlt.
Der Datenaustausch über „Digitale Lohnabrechnung“ der DATEV vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberater. Alle relevanten Daten zur Berechnung der Löhne und Gehälter wie Krankmeldungen, Überstunden, Dienstreisen, Arbeitsverträge, Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge werden elektronisch übermittelt und aktualisiert. Wenn die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung elektronisch bereitgestellt wird, lassen sich erheblich Kosten in der Lohnbuchhaltung einsparen, denn für Drucken, Porto und Kuverts sowie für den Zeitaufwand kommen am Jahresende beachtliche Beträge zusammen. Sind Sie neugierig geworden? Dann vereinbaren sie mit dem Steuerberater einen Besprechungstermin zu „digitaler Buchhaltung“ und „digitaler Lohnbuchhaltung“.

Unsere Leistungen im Rechnungswesen und Lohnbuchhaltung

  • Laufende Buchhaltung
  • Digitale Buchhaltung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Offene-Posten-Buchhaltung
  • Pünktliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Jahresabschluss
  • Jahresabschluss-Analyse
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Steuerbelastungsvergleich
  • Mitwirkung bei Lohnsteueraußenprüfungen
  • Mitwirkung bei Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger