Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge in Leipzig und Zeitz

Erbschaftsteuer, Unternehmensnachfolge und Unternehmertestament in Leipzig und Zeitz

Alle 3 Aufgaben

  • Erbschaftsteuer planen und vermeiden
  • Unternehmensnachfolge regeln
  • Unternehmertestament verfassen

eint die Idee, sich bestmöglich vor den Wechselfällen des Lebens zu schützen. Dabei stehen die Fortführung des Unternehmens und die finanzielle Absicherung der Familie im Mittelpunkt. Schieben Sie diese schwierigen Gedanken nicht unnötig auf die lange Bank und treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen zur Absicherung Ihrer Liebsten und der eigenen Person. Die Steuerberater der Kanzlei Brune und Bastian GbR werden Sie umfassend beraten und unterstützen.

Erbschaftsteuer – Vorsorge treffen

Es ist immer unangenehm, über das eigene Lebensende nachzudenken. Die Verweigerungshaltung kann zu unangenehmen Konsequenzen führen. Hand aufs Herz – haben Sie schon Vorkehrungen für den Fall der Fälle getroffen? Wie soll das Vermögen in der Familie aufgeteilt werden? Wer bekommt das Unternehmen? Wie viel Erbschaftsteuer muss für das Erbe aufgebracht werden? Reichen die liquiden Mittel hierfür aus oder müssen Erbteile versilbert werden?

Vor der Erarbeitung der individuellen Strategie zur Vermeidung der Erbschaft- und Schenkungsteuer steht eine umfassende Analyse Ihrer Vermögenssituation sowie ihre Pläne und Wünsche für die Zukunft:

  • Bestandsaufnahme der tatsächlichen Vermögenssituation (Kapital – Bargeld und Wertpapiere, Immobilien, Unternehmen/Betriebsvermögen)
  • Ist die Familie wirtschaftlich abgesichert?
  • Analyse der vorhandenen Altersvorsorge und Planung der finanziellen Absicherung im Alter
  • Ihre Pläne für die Zukunft bzw. im Ruhestand
  • Ist die Unternehmensnachfolge geregelt?
  • Wurde ein Unternehmertestament erstellt?
  • Gibt es ein Testament?
  • Wer soll im Erbfall bedacht werden?

 

Erbschaftsteuer Sachsen Grafik

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Erbschaftsteuer auf Immobilien – Fallstricke umgehen

Die Universitäts- und Messestadt Leipzig zieht nach wie vor viele Menschen in ihren Bann. Die Einwohnerzahl von Leipzig nimmt stetig zu. Die Einwohnerzahl wächst seit Jahren um ca. 5000 bis 10 000 Einwohner pro Jahr zu. Die Mieten und Immobilienpreise sind ebenfalls in die Höhe geschossen. Experten rechnen mit weiteren deutlichen Preisanstiegen. Demzufolge verzeichnen Immobilienbesitzer in der Stadt Leipzig und im Leipziger Umland gestiegene Verkehrswerte für ihre Immobilien. Die Gefahr, im Erbfall Erbschaftsteuer zu zahlen, ist gestiegen.

Solange Sie als Ehepartner oder die Kinder mindestens 10 Jahre selbst in der geerbten Immobilie wohnen, fällt keine Erbschaftsteuer an. Man würde auf den ersten Blick alles für gut befinden. Doch das Leben läuft nicht immer in den Bahnen, wie man es sich vorstellt. Was ist, wenn Sie auf Grund von Schicksalsschlägen, zum Beispiel Pflegefall infolge einer schweren Erkrankung, im 9. Jahr nach Eintritt des Erbfalls aus der geerbten Immobilie in ein Pflegeheim umziehen müssen? Auch das Verschenken der Immobilie an die Kinder würde nicht helfen, da die 10-Jahresfrist als Bedingung für die Befreiung von der Erbschaftsteuer nicht eingehalten wird. Also wird die Finanzverwaltung in voller Härte die Erbschaftsteuer für die Immobilie einfordern. Um diese mögliche Härte auszuschließen, ist eine eingehende und umfassende Beratung zur Erbschaftsteuer unumgänglich.

Mancher Erblasser glaubt fair und korrekt zu handeln, wenn er im Testament verfügt, dass eines der Kinder das Haus erbt und die anderen Kinder den Wert des Hauses anteilig ausgezahlt bekommen. Aus Sicht des Finanzamtes wird das Haus teilentgeltlich verkauft und auf die Auszahlung unterliegt der Spekulationssteuer.

Grundsätzlich wird für die Berechnung der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer der Verkehrswert der Immobilie zugrunde gelegt. Abhängig von der Bebauung der Grundstücke werden für die Wertermittlung bebauter Grundstücke gemäß dem Bewertungsgesetz (BewG) unterschiedliche Verfahren angewandt: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren.

Die Steuerberater der Kanzlei Brune und Bastian GbR ermitteln den Wert Ihrer Immobilien. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns!

Unser Ziel – keine Erbschaftsteuer zahlen in Leipzig und Zeitz

Im Einvernehmen mit unseren Mandanten suchen wir nach Lösungen, um möglichst keine Erbschaft- und Schenkungsteuer zu zahlen. Bei langfristiger Planung steht Ihnen ein reichhaltiges Arsenal, bestehend aus vorweggenommener Erbfolge, Schenkung mit und ohne Nießbrauch, Kettenschenkung, Testament, u.a., zur Verfügung. Im Mittelpunkt einer Vermeidungsstrategie stehen die hohen Steuerfreibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Ausnutzung vorhandener Sonderregelungen.

Die Steuerfreibeträge für die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer sind gleich. Der Steuerfreibetrag der Schenkungsteuer kann aller 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Mittels Schenkung und vorweggenommener Erbfolge lassen sich auch große Vermögen steuerlich günstig übertragen, unter Umständen wird sogar keine Erbschaft- und Schenkungsteuer fällig.

Abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gewährt der Gesetzgeber Steuerfreibeträge zwischen 20 000 Euro und 500 000 Euro. Dies gilt analog für die Schenkungsteuer. Der Gesetzgeber räumt weitere Freibeträge für Hausrat und Versorgungsleistungen ein. Der Ehegatte kann mit 256 000 Euro den höchsten Versorgungsfreibetrag in Anspruch. Der § 17 ErbStG enthält alle Regelungen zum Versorgungsfreibetrag.

Schenkungen zu Lebzeiten reduzieren die im Erbfall zu leistende Erbschaftsteuer. Trotz Steueroptimierung achten wir auf ihre Absicherung im Alter und im Krankheitsfall. Es stehen eine Vielzahl an Instrumenten und Möglichkeiten zur Verfügung, die Erbschaft- und Schenkungsteuer auf ein Minimum zu begrenzen oder sogar vollständig zu vermeiden. Die besten Ergebnisse werden erreicht, wenn der Rechtsanwalt für Erbrecht mit einem erfahrenen Steuerberater zusammenarbeitet.

Unternehmen in Leipzig und Zeitz richtig vererben und Erbschaftsteuer vermeiden

Unternehmen sind im Erbfall steuerlich begünstigt, was der Gesetzgeber mit einigen Auflagen verbindet. Soll das Unternehmen fortgeführt werden, sind die Auflagen hinsichtlich der Erbschaftsteuer meistens gut zu erfüllen. Generell kann zwischen der Regelverschonung mit 85 % Steuerbefreiung und der Optionsverschonung mit 100 % Steuerbefreiung gewählt werden. Beide Varianten setzen voraus, dass das Unternehmen fortgeführt wird und das steuerbegünstigte Betriebsvermögen immer das Verwaltungsvermögen übersteigt. Der Unterschied besteht in den Fristen für die Fortführung und der Auflagen für die Lohnsummen innerhalb der Behaltensfrist.

Ein Verwaltungsvermögen von bis zu 10 % des gesamten Vermögens des Unternehmens ist steuerfrei. Macht das Verwaltungsvermögen mehr als 10 % des gesamten Vermögens des Unternehmens aus und übersteigt nicht 50 %, wird das Verwaltungsvermögen voll versteuert.

Als schädliches Verwaltungsvermögen werden Luxusgegenstände, Münzen, Edelmetalle, Diamanten, Briefmarkensammlung, Kunstsammlungen, Wertpapiere, zur Nutzung Dritten überlassenen Immobilien, unter Umständen auch Unternehmensbeteiligungen und Bargeld gewertet.

Möchten Sie ausführliche Informationen zu Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen, Bewertungsverfahren für das Unternehmen und mögliche Sonderfälle erhalten, dann vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin im Steuerbüro an den Standorten Leipzig oder Zeitz.

Erbschaftsteuer

Unternehmensnachfolge planen– wichtiger Sicherungsanker für Unternehmen in Leipzig und Zeitz

Über Jahre und Jahrzehnte bauten Sie sich ein florierendes Unternehmen auf. Manche Familienmitglieder fühlten sich hintenangesetzt, weil in vielen Fällen das Unternehmen Priorität hatte. Auch wenn es schwerfällt, es kommt im Leben unweigerlich der Zeitpunkt, über den eigenen Ruhestand, Tod und die Fortführung des Unternehmens nachzudenken. Eine klug arrangierte Unternehmensnachfolge sichert den Fortbestand des Unternehmens, stellt die finanzielle Absicherung der Familie sicher und achtet auf die Steuerbelastung. Um eine für alle Seiten gute Lösung zu finden und umzusetzen, bedarf es ausreichend Zeit.

Planung der Unternehmensnachfolge

Vor der konkreten Planung der Unternehmensnachfolge erfolgt eine Standortbestimmung. Stehen ausreichend finanzielle Mittel zur Absicherung der Familie und des Ruhestandes zur Verfügung? Wie gut ist das Unternehmen aufgestellt?

Die schwierigste Aufgabe ist die Suche nach einem geeigneten Unternehmensnachfolger. Der Wunsch, dass die eigenen Kinder oder andere Familienmitglieder das Unternehmen fortführen, ist verständlich, aber leider nicht die Regel. Überlegen Sie, ob es im Unternehmen geeignete Nachfolgekandidaten gibt. Anderenfalls muss ein kompetenter Unternehmensnachfolger außerhalb des Unternehmens gefunden werden. Bleiben Sie bei Ihren Erwartungen realistisch, denn es ist selten der Fall, dass der Nachfolger schon über ausreichendes Fach- und Spezialwissen verfügt. Spezifisches Wissen kann man sich jederzeit aneignen. Viel wichtiger sind die weichen Faktoren wie Charakter, Umgang mit Menschen usw.

In Abstimmung mit dem auserwählten Unternehmensnachfolger wird die Unternehmensübergabe vorbereitet. Die Unternehmensbewertung liefert die Grundlage für Preisverhandlungen oder für zu erwartende Steuern. Bei der Unternehmensübergabe an Familienangehörige kommen oft Schenkung, vorweggenommene Erbfolge und Erbvertrag in Betracht, während man bei einem familienfremden Nachfolger eher auf Verkauf oder Pacht setzt. Die Steuerberater prüfen, inwieweit die Gesellschaftsverträge die geplante Unternehmensnachfolge zulassen oder ob diese angepasst werden müssen. Andere wichtige Fragen betreffen die Haftung und die Finanzierung.

Wenn alle vorangegangenen Punkte geklärt sind, kann das Unternehmen übergeben werden. Sie haben Im Vorfeld den Unternehmensnachfolger sorgfältig ausgewählt. Geben Sie ihm nun den Freiraum, sich zu beweisen und frei seine Strategie umzusetzen. Er wird es zu schätzen wissen, wenn Sie ihm bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Unternehmertestament – Schutz vor plötzlichen Ereignissen

So lange man gesund und fit ist, sieht man die Welt optimistisch. Doch das Lebensglück ist zerbrechlich. Sorgen Sie deshalb für die Wechselfälle des Lebens vor!
Was wurde veranlasst, wenn Sie als Inhaber nicht mehr die Geschicke des Unternehmens wegen schwerer Krankheit oder Tod leiten können? Wer verfügt über entsprechende Vollmachten? Wer hat die Passwörter und Zugangsdaten zu Geschäftskonten, Mail-Postfächern, zur Firmenwebsite, u.a.?

In solchen Fällen hilft das Unternehmertestament. Es soll die Fortführung des Geschäftsbetriebes sichern. Das Unternehmertestament besteht aus einer Vielzahl einzelner Dokumente, die individuell auf Ihre Ziele und Bedürfnisse zugeschnitten sind. Teile des Unternehmertestaments sind:

  • Betriebsfortführungsvollmacht
  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Ehevertrag
  • Erbvertrag
  • Testament
  • Gesellschaftsvertrag
  • Testamentsvollstreckung

Unsere Leistungen für Erbschaftsteuer, Unternehmensnachfolge und Unternehmertestament:

  • Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
  • Steuerliche Beurteilung von Testamenten
  • Immobilienbewertung
  • Ausarbeitung einer Strategie zur optimalen Vermögensübertragung
  • Planung und Begleitung der Unternehmensnachfolge
  • Beratung zur Rechtsform des Unternehmens
  • Beratung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen
  • Steueroptimierung für Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Beratung zur vorgenommenen Erbfolge
  • Unternehmertestament
  • Planung der Altersvorsorge