Steuerberatung für Arbeitnehmer, Angestellte und Beamte in Leipzig und Zeitz
Die gute Beschäftigungslage und die gestiegenen Tariflöhne bescherten dem Bundesfinanzminister in den letzten Jahren stetig wachsende Einnahmen aus der Lohnsteuer. Fraglich ist, inwieweit der Einzelne tatsächlich mehr im Portemonnaie hat.
Als Steuerberater unterstützen wir Sie mit Rat und Tat, um zu viel gezahlte Lohnsteuer mittels der Einkommensteuererklärung zurückzuholen. Laut statistischem Bundesamt beträgt die durchschnittliche Steuerrückerstattung bei ca. 1000 € . Viele Steuerpflichtige unterschätzen die vielen Möglichkeiten, um ihre eigene Steuerlast zu reduzieren bzw. eine Steuererstattung zu erreichen. Die größte Bedeutung haben die Werbungskosten. Vor allem Pendler, Außendienstmitarbeiter und Teilnehmer an Tagungen und Kongressen kommen mit der Entfernungspauschale und den Dienstreisen über den Pauschbetrag bei den Werbungskosten, der aktuell bei 1000 Euro (Stand 2020) liegt. Vergessen Sie sie nicht die Kosten für die Weiterbildung oder die Kosten für die Meisterprüfung. Dabei kommt es nicht darauf hin, ob die Weiterbildung vom Arbeitgeber verlangt und unterstützt wird. Ausgaben für Arbeitsmittel wie Fachbücher oder Laptop, für selbst angeschaffte Werkzeuge für Handwerksberufe, für Berufsbekleidung, für Telefonkosten werden ebenfalls als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben. Sie merken, dass der Pauschalbetrag von 1000 € für Werbungskosten schnell überschritten ist.
Viele übersehen, dass Bewerbungskosten, Umzugskosten, Beiträge an Gewerkschaften und anderen berufsständische Organisationen, Unfall und dessen Folgekosten über die Einkommensteuererklärung absetzbar sind.
Der Gesetzgeber legte die Messlatte inzwischen höher, um die Kosten der doppelten Haushaltsführung steuerlich abzusetzen. Unsere Steuerberater sagen Ihnen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie viel Steuern Sie sparen können.
Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zum Beispiel aus ihrer Betriebskostenrechnung in die Steuererklärung übertragen und sich so Steuern vom Staat zurückholen.
Der Bereich Sonderausgaben in der Steuererklärung umfasst schwerpunktmäßig alle Ausgaben zur Altersvorsorge und Gesundheitsvorsorge. Nicht nur die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Rentenversicherung werden steuermindernd angeführt, sondern auch die Beiträge für freiwillig abgeschlossene Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung, Riesterrente u.a.
Weitere Möglichkeiten zum Steuern sparen finden Sie hier: Steuerberatung für Familien oder Steuerberatung für Vermieter und Immobilienbesitzer
Verschenken Sie kein Geld! Vereinbaren Sie mit uns einen Termin zu „Steuerberatung für Arbeitnehmer, Angestellte und Beamte“ und informieren Sie sich über die zu erwartende Steuerrückerstattung.