Steuerberatung für Familien in Leipzig und Zeitz

Steuerberatung für Familien in Leipzig und Zeitz

Alle Eltern werden bestätigen: „Kinder erfrischen das Leben und erfreuen das Herz.“1 Dennoch wünschen sie sich vielfach Unterstützung, sei es bei der Bewältigung des Alltags oder bei den entstehenden Kosten. Finanzielle Hilfen und steuerliche Entlastungen sind den Familien jederzeit willkommen.

Der Gesetzgeber räumt verheirateten Paaren im Steuerrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht diverse Vergünstigungen ein. Ehegattensplitting, Grundfreibetrag für Kinder, Freibeträge auf Sparzinsen, im Erbschaftsfall oder bei Schenkungen. Als Steuerberater helfen wir Ihrer Familie, alle Steuersparmöglichkeiten optimal auszunutzen und mehr Geld im Portemonnaie behalten.

Einfluss der Steuerklasse auf die Höhe der Sozialleistungen

Viele Sozialleistungen orientieren sich an den zuletzt bezogenen Nettolöhnen. Paare teilen die Steuerklassen im Ehegattensplitting oft wie folgt auf: Der Besserverdienende bekommt die Steuerklasse III, der andere die Steuerklasse V. Wem Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit droht, der kann bei zeitigem Wechsel in die Steuerklasse höhere Ersatzleitungen erhalten, was der Familie im Ergebnis mehr Geld in die Haushaltskasse bringt. Ähnlich verhält es sich bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld. Wer wegen dem Elterngeld die Steuerklasse wechseln will, der sollte dies schon mindestens 7 Monate vor dem Beginn der Elternzeit umsetzen.

Kinderbetreuungskosten werden als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht. Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten und maximal 4000 € dürfen abgesetzt werden. Tagesmutter, Schulgeld, Ausbildungskosten, Beiträge für Kita und Hort fallen in die Kategorie Kinderbetreuungskosten. Der Nachhilfeunterricht und die Hausaufgabenhilfe fallen dagegen in den Bereich „außergewöhnliche Belastungen“ und werden erst steuerlich wirksam, wenn die Ausgaben für „außergewöhnliche Belastungen“ den zumutbaren Eigenanteil übersteigen.

Mit Kindern bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sparen

Den Kindern steht ein ähnlich hoher Freibetrag bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer wie den Eltern zu. Der Freibetrag für jedes Kind beträgt 400 000 Euro, für den Ehegatten 500 000 Euro. Da der Freibetrag der Schenkungsteuer aller 10 Jahre erneut genutzt werden kann, eröffnen sich interessante Möglichkeiten der Steuergestaltung bei der Vermögensübergabe. Mehr erfahren Sie auf unserer Website unter „Erbschaftsteuer“ oder in unseren Niederlassungen in Leipzig und Zeitz.

Familienunternehmen – Vermögen in der Familie mehren

Wenn Sie Unternehmer sind, kann die Übertragung von Familien- und Unternehmensvermögen auf die Kinder Steuerersparnisse einbringen. Jedem Kind stehen der Grundfreibetrag und der Sparpauschbetrag zu. In dieser Höhe bleiben Zinserträge und Gewinnausschüttungen steuerfrei. Die Kinder oder der Ehepartner können aus ihrem Vermögen dem Unternehmen ein Darlehen gewähren. Die vereinbarten Zinsen für das Darlehen sind im Unternehmen Betriebsausgaben und werden von dem Darlehensgeber versteuert. Achten Sie bei den Verträgen unter Angehörigen darauf, dass die vereinbarten Konditionen einem Fremdvergleich standhalten. Behalten Sie bei den Kindern die Einkommensgrenze für die Mitversicherung in der Familienversicherung im Blick, anderenfalls kann es passieren, dass das Kind in der Krankenversicherung beitragspflichtig wird. Weitere Steuerersparnisse bieten Mietverträge mit nahen Angehörigen oder die Anstellung von Familienmitgliedern im Unternehmen.

Steuerberatung für Familien

1 Friedrich Schleiermacher, deutscher Theologe und Philosoph